Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH

  1. Geltungsbereich

     

    1. Für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“ genannt) haben keine Gültigkeit. Es gelten ausschließlich diese AGB. (Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH und Kunde nachfolgend jeweils „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt.)

    2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Leistungen oder rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH gegenüber dem Kunden, und zwar auch dann, wenn die AGB nicht noch einmal ausdrücklich zugrunde gelegt werden.

     

  1. Je nach Vertragsart finden zusätzlich die besonderen Bestimmungen unter Nr.7 (Kauf), Nr.8 (Miete), Nr.9 (Werkverträge) oder Nr.10 (Dienstverträge) Anwendung.

     

  2. Angebote

     

    1. Die Angebote der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH sind freibleibend, sofern sich nicht aus dem Angebot etwas anderes ergibt.

    2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung durch die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH zustande.

    3. Kostenvoranschläge werden gewissenhaft und so genau wie möglich erstellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten. Technische Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

    4. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung. Änderungen des Auftrags sowie Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

     

     

     

     

  3. Lieferungen und Leistungen

     

    1. Terminangaben sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden, unverbindlich und stellen nur einen annähernden Leistungszeitraum dar. Verzögert sich eine Leistung von der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH über den schriftlich zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist von 3 Wochen geltend gemacht werden. Kommt die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich zu handeln, mit der Lieferung in Verzug oder tritt Unmöglichkeit ein, so ist ein Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen. Fälle höherer Gewalt sowie sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, von der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH nicht zu vertretende Umstände – insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe sowie Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, auch bei Vorlieferanten – berechtigen dazu, die Lieferfrist, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Wird der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH die Leistung infolge solcher Umstände unmöglich, ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

    2. Erfolgt die Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden an einen von ihm benannten Ort, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendung durchführt. Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH neben der Lieferung weitere Leistungen, insbesondere Montage-, Auf- oder Abbauleistungen, übernimmt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

     

  1. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht zum von der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH bestätigten Liefertermin ab, ist die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ohne weitere Ankündigung und ohne In-Verzug-Setzung berechtigt, die Ware auf Kosten und für Rechnung des Kunden einschließlich aller Nebenkosten einzulagern.

     

    1. Nimmt der Kunde die Ware nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen nicht ab, ist die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall ist die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH berechtigt, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

    2. Für die Rückgabe der Ware gelten die obigen Bestimmungen sinngemäß, d.h. der Kunde trägt auch die Gefahr des Rücktransportes der Ware.

    3. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich dies aus den im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt.

     

     

     

  2. Gewährleistung

     

    1. Der Kunde hat die Ware bzw. Leistung unverzüglich nach Ablieferung bzw. Anlieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel sowie versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, in Textform gegenüber der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen.

    2. Der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ist Gelegenheit zu geben, nach deren Wahl den Mangel an der Ware zu beheben oder die Ware durch ein anderes funktionsgleiches Produkt zu ersetzen. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf solche Mängel, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund von nach dem Vertrag nicht vorausgesetzten chemischen oder elektrischen Einflüssen etc. entstanden sind.

    3. Der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH steht zudem das Recht zu, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener gegenüber Herstellern und Lieferanten bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch die Firma Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH oder die Befriedigung aus der Abtretung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die Verletzung einer Kardinalpflicht oder auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung der Firma Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH zurückzuführen. Auch im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist ein Anspruch auf Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens ausgeschlossen, wenn und so weit der Schaden vertragsuntypisch und kaum vorhersehbar war.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. 

    5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware, für Transportschäden sowie für Schäden, die durch äußere Umstände wie Blitzschlag, Wasser oder Fremdeinwirkung entstehen.

    6. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Haftung ausgeschlossen.

     

     

     

     

     

 

  1. Haftung/Höhere Gewalt

     

    1. Die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

    2. Unabhängig vom Rechtsgrund beträgt die Haftungsgrenze pro Schadensfall 25.000 EUR, soweit die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei der Verletzung einer Kardinalpflicht handelt.

    3. Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und die Leistungserbringung vorübergehend unmöglich machen oder wesentlich erschweren, befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten, soweit die betroffene Partei das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, behördliche Maßnahmen, gesetzliche Verbote, Pandemien, Epidemien, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Ausfälle oder Störungen der Energie- oder Materialversorgung sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen. Die betroffene Partei hat die andere Partei über das Vorliegen sowie den voraussichtlichen Umfang und die Dauer des Leistungshindernisses unverzüglich in Textform zu informieren. Die Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen der höheren Gewalt möglichst gering zu halten und, soweit möglich und zumutbar, einen Ersatz- oder Nachholtermin zu vereinbaren. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und im Hinblick auf die Vertragsdurchführung erforderliche Aufwendungen der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH, insbesondere für bereits beschafftes Material oder vorbereitende Maßnahmen, sind auch im Falle von höherer Gewalt vom Kunden entsprechend zu vergüten.

     

    Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

     

     

     

  2. Zahlungen

     

    1. Die von der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Zusätzlich fallen – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – Kosten für Transport, Versicherung sowie gegebenenfalls für Aufbau (einschließlich Arbeits-, Fahrtkosten und Spesen) an. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

    2. Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde ausnahmsweise eine Ratenzahlung vereinbart und hält der Kunde die Ratenzahlungstermine nicht ein, ist die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH berechtigt, die gesamte Restforderung fällig zu stellen.

    3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenssituation nachhaltig, bevor die Forderung fällig ist, ist die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH berechtigt, vom noch nicht erfüllten Vertrag zurückzutreten, für weitere Leistungen Vorauszahlungen in bar zu verlangen und die umlaufenden Schecks auf Kosten des Kunden sofort aus dem Verkehr zu ziehen.

    4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

     

     

     

  1. Die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ist berechtigt, zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution kann auch nachträglich verlangt werden, sofern nach Vertragsschluss Umstände eintreten oder bekannt werden, die ein erhöhtes Sicherungsbedürfnis begründen. Die Höhe der Kaution beträgt regelmäßig bis zu 20 % des vereinbarten Auftragsvolumen, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde. Eine Aufrechnung des Kunden gegen den Kautionsanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ist berechtigt, sich wegen fälliger, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis aus der Kaution zu befriedigen. Der Kunde wird über jede Inanspruchnahme der Kaution unverzüglich in Textform informiert. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und vollständiger Rückgabe der Mietsachen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, zurückgezahlt, soweit keine offenen oder hinreichend konkret zu erwartenden Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis entgegenstehen.

     

  2. Besondere Vorschriften bei Kaufverträgen oder anwendbarem Kaufrecht

     

    1. Die von der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH gelieferten und montierten Teile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung des Kunden und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen im Eigentum der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH.

    2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ab. Die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Wunsch der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH wird der Kunde die Abtretung offenlegen und der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

    3. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum der Firma Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH übergeht.

    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH hinweisen und diese unverzüglich – unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen – benachrichtigen. Die durch den Zugriff und den Widerspruch entstehenden Kosten und Schäden sind vom Kunden zu ersetzen.

    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, erlöschen die Rechte zur weiteren Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Außerdem ist die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

    6. Der Verkauf von gebrauchter Ware erfolgt unter dem Ausschluss sämtlicher Sachmängelansprüche.

     

     

     

     

     

     

  3. Besondere Vorschriften bei Mietverträgen oder anwendbaren Mietrecht

     

    1. Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und ausschließlich ihrem Zweck entsprechend zu benutzen. Insbesondere hat er die überlassenen Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegeanweisungen genau zu beachten. Er ist verpflichtet, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an der Mietsache gleich welcher Art vorzunehmen.

    2. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht erlaubt. Der Kunde hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.

    3. Der Kunde ermöglicht der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH die jederzeitige Überprüfung der Mietsache während der Mietzeit.

    4. Der Kunde hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH unverzüglich unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen, wenn während der Mietzeit die Mietsache gepfändet oder in sonstiger Weise von Dritten in Anspruch genommen wird oder verlustig geht. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

    5. Der Kunde hat die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass des Gebrauchs der Mietsache durch ihn gegen die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch alle Kosten, die der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

    6. Die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.

     

     

     

     

     

  1. Bei einer Vermietung von Mietsachen ohne den Einsatz von Personal der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ist der Kunde für Aufbau, Betrieb, Einsatz, sachgerechte Nutzung und die Einhaltung der technischen Vorschriften am Einsatzort selbst verantwortlich und trägt allein die Verkehrssicherungspflicht. Der Kunde stellt sicher, dass die Mietsache ausschließlich durch geeignetes, fachkundiges Personal und nur unter den für die jeweilige Mietsache geeigneten Einsatzbedingungen genutzt wird. Hierzu zählen insbesondere eine geeignete Stromversorgung sowie der Schutz vor Witterung, Feuchtigkeit, Staub, Hitze, Kälte und sonstigen schädlichen Umwelteinflüssen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten haftet der Kunde für hieraus resultierende Schäden an der Mietsache.

    1. Die Mietsache ist nach Beendigung der Mietzeit vollständig, einschließlich sämtlichen Zubehörs und gereinigt zurückzugeben. Fehlendes Zubehör, Beschädigungen der Mietsache oder der Verpackung sowie eine unsachgemäße Verpackung oder Sortierung der Mietsache sowie Verunreinigungen gelten als ersatzfähiger Schaden gemäß dieser Klausel. Als unsachgemäße Verpackung oder Sortierung gilt insbesondere eine Rückgabe abweichend von der bei Übergabe bestehenden Verpackung und/oder Sortierung. Die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ist berechtigt, dem Kunden die infolge einer unsachgemäßen Verpackung, Sortierung oder Reinigung erforderlichen Prüf-, Reinigungs-, Verpackungs- und Sortierkosten in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte oder während der Mietzeit eingetretene Schäden an der Mietsache dem Vermieter unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Anzeige soll Angaben zu Art, Umfang, Zeitpunkt und – soweit bekannt – Ursache des Schadens enthalten; soweit möglich, sind aussagekräftige Lichtbilder beizufügen.

  1. Im Falle des Diebstahls oder sonstigen Abhandenkommens von Mietsachen hat der Kunde der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Mietsachen eigenverantwortlich gegen Diebstahl und Abhandenkommen versichert werden sollten. Ein Diebstahl oder sonstiger Verlust der Mietsachen ist vom Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Der Kunde hat der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH hierüber unverzüglich in Textform unter Vorlage der polizeilichen Anzeige zu informieren. Die Mitteilung soll insbesondere Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Umständen des Vorfalls sowie zu den betroffenen Mietsachen enthalten.

     

    1. Der Kunde haftet für während der Mietzeit am Mietmaterial entstandene Schäden. Der Kunde trägt die Reparaturkosten für die Beseitigung etwaiger Schäden. Ist die Beseitigung etwaiger Schäden am Mietmaterial nicht möglich, ist der Kunde zur Zahlung des Neupreises des Mietmaterials verpflichtet.

     

  2. Besondere Vorschriften bei Werkverträgen oder anwendbaren Werkvertragsrecht

     

    1. Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.

    2. Die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH kann nach Fertigstellung der Leistung den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

    3. Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, ohne sie zuvor förmlich abgenommen zu haben, gilt die Abnahme als erfolgt, sobald keine wesentlichen Mängel mehr vorliegen.

    4. Das Recht des Kunden zur Kündigung gemäß § 648 BGB bleibt unberührt. Im Falle der Kündigung hat die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

    5. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Fristen angemessen.

     

     

     

     

     

  3. Besondere Vorschriften bei Dienstverträgen oder Dienstvertragsrecht

 

  1. Wird die Dienstleistung nicht ordnungsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH dies zu vertreten, so wird die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist nachgeholt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Kenntniserlangung von der Leistungsstörung, die Fehlerrüge erhebt.

     

    1. Die Vergütung für Dienstleistungen erfolgt nach Zeitaufwand zu den von der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH vor oder bei Vertragsschluss mündlich oder in Textform bekannt gegebenen Stundensätzen. Materialaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des Personals der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH werden wie Leistungszeiten vergütet, dem Kunden steht es jedoch frei nachzuweisen, dass durch die Wartezeit der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH keine Kosten entstanden sind. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gemäß Angebot in Rechnung gestellt.

     

  2. Sonstige Bestimmungen

     

    1. Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

    2. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

     

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Angebote, Preise, Kalkulationen sowie sonstige technische und wirtschaftliche Informationen, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

     

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, soweit diese AGB eine Regelungslücke enthalten.